Wolf Heinrich Nothaft Graf von Wernberg etc., kurfürstlicher Kämmerer und Hofrat etc., bestätitgt, dass sein verstorbener Vater Heinrich Nothaft Graf von Wernberg etc., kaiserlicher Kämmerer und Reichshofrat etc., dem Karmelitenkloster in Straubing gemäß einer in Wien ausgestellten Urkunde vom 20. April 1657 50 Gulden jährliche Einkünfte von seinem Haus in Straubing zugesagt hat, bis ein dem Kloster schuldiges Kapital von 1000 Gulden bezahlt ist. Da das frei eigene Haus nun verkauft wurde, werden die 50 Gulden künftig aus der Nothaftschen Herrschaft Runding gezahlt. S: Wolf Heinrich Nothaft Graf von Wernberg
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Wolf Heinrich Nothaft Graf von Wernberg etc., kurfürstlicher Kämmerer und Hofrat etc., bestätitgt, dass sein verstorbener Vater Heinrich Nothaft Graf von Wernberg etc., kaiserlicher Kämmerer und Reichshofrat etc., dem Karmelitenkloster in Straubing gemäß einer in Wien ausgestellten Urkunde vom 20. April 1657 50 Gulden jährliche Einkünfte von seinem Haus in Straubing zugesagt hat, bis ein dem Kloster schuldiges Kapital von 1000 Gulden bezahlt ist. Da das frei eigene Haus nun verkauft wurde, werden die 50 Gulden künftig aus der Nothaftschen Herrschaft Runding gezahlt. S: Wolf Heinrich Nothaft Graf von Wernberg
Karmelitenkloster Straubing Urkunden, BayHStA, Karmelitenkloster Straubing Urkunden 499
Karmelitenkloster Straubing Urkunden
Karmelitenkloster Straubing Urkunden >> 1601-1700
1686 November 30
Karmelitenkloster Straubing Urkunden
Pap. Libell 3 Bl.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: S aufgedrückt
Überlieferung: Ausf.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: München
Jahr: 1686
Monat: 11
Tag: 30
Überlieferung: Ausf.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: München
Jahr: 1686
Monat: 11
Tag: 30
Straubing (krfr.St.), Karmelitenkloster
Straubing (krfr.St.)
Runding (Lkr. Cham), Hofmark
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:39 MESZ
CC0 1.0 Universell