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Gemeindeeinteilungen (Teilungen und Eingliederungen), OA Crailsheim
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 Kreisregierung Ellwangen
Kreisregierung Ellwangen >> 11. Gemeinden >> 11.3 Gemeindeverfassung, -einteilung und -bezirk >> 11.3.2 Gemeindeeinteilungen und - bezirke
1825-1898
Enthält: Markungsverhältnisse des verödeten Weilers Anhausen (bei Gröningen), Gesuch der Parzelle Bölgental, Gemeindebezirk Gröningen, um Zuteilung der Markung des verödeten Weilers Anhausen, Qu. 1-29, 1830-1841; Bitte der Parzelle Alexandersreut um Trennung vom Gemeindeverband Jagstheim und um Vereinigung mit Ingersheim, Qu. 1-2, 1851; Beschwerde der Einwohner der zur Gemeinde Lautenbach gehörigen Parzelle Bernhardsweiler wegen Rückweisung ihrer Bitte um Trennung vom Gemeindeverband Lautenbach und Bildung einer eigenen Gemeinde zusammen mit den Parzellen Neustädtlein und Rötlein, Qu. 1-11, 1849-1850; Bildung der Gemeinde Leukershausen, Qu. 1-10, 1848; Geplante Vereinigung der Gemeinden Matzenbach und Unterdeufstetten in eine Gemeinde unter Trennung der Parzellen Gunzach, Krettenbach und Fichtenhof vom Gemeindeverband Matzenbach und Zuteilung derselben in den Gemeindeverband von Wildenstein bzw. Rechenberg, Qu. 1-12, 1853-1857; Trennung des Hofes Burgberg von der Gemeinde Roßfeld und Zuteilung an die Gemeinde Oberspeltach, Qu. 1-2, 1825, 1831; Gesuch der Parzellen Auhof, Beuerlbach und Heldenmühle um Trennung vom Gemeindeverband mit Satteldorf und Bildung einer eigenen Gemeinde, Qu. 1-4, 1841-1842; Änderung der Markungsgrenze zwischen Neuhaus, Gde. Waldtann, und Westgartshausen, Qu. 1-3, 1898.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.