Hans Haubold von Rechenberg gegen die verwitwete Rachel Freiin von Rechenberg, geb. von Werthern, in Vormundschaft ihrer Söhne Hans Dietrich und Hans Georg Freiherren von Rechenberg auf Reichenau und Eythra wegen der gesamten Hand auf 4000 Gulden am Gut Reichenau (Kanzleiakte)

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Sächsisches Staatsarchiv
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