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Konsulat Brody (Bestand)
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Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Auswärtige und Bundes-Angelegenheiten >> Auswärtige Angelegenheiten
Laufzeit: 1815 - 1826
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Behördengeschichte
Konsularbehörden sind diplomatischen Vertretungen nachgeordnete Einrichtungen. Ihre gesetzliche Grundlage bildet das Konsularrecht <1>. Zu den spezifischen Aufgaben eines Konsulats gehören die Wahrung und Förderung der jeweiligen wirtschaftlichen Interessen des Entsendestaates in Bezug auf Handel, Verkehr und Schifffahrt, sowie der Schutz der eigenen Staatsangehörigen in Form von Unterstützungen und der Ausübung polizeilicher Befugnisse. Den Konsuln im Dienste Preußens oblag die Führung des Verzeichnisses der in ihrem Einflussbereich wohnenden Angehörigen ihres Staates (Konsularmatrikel) <2>.
Konsuln bedürfen bei Amtsantritt keines Kreditivs (Beglaubigungsschreiben), sondern eines Bestallungsschreibens. Sie nehmen ihren Dienst wahr, sobald das Exequatur (Genehmigung) von der Regierung des Empfangsstaats vorliegt. Die mit Gerichtsbarkeit ausgestatteten Konsuln müssen vereidigt sein, während Wahlkonsuln in der Regel nicht vereidigt werden.
Mit Bildung des Norddeutschen Bundes 1866 bzw. des Deutschen Reiches 1871 gingen die preußischen konsularischen Beziehungen in die Zuständigkeit des Norddeutschen Bundes bzw. des Deutschen Reiches über. Damit wurden die preußischen Konsulate in die Dienste des Deutschen Reiches überstellt und die Konsuln zu Reichskonsuln.
1772, nach der Ersten Polnischen Teilung kam Brody an das innnerhalb der Habsburgermonarchie neugeschaffene Kronland Galizien. Wenige Jahre später wurde um Brody eine Freihandelszone eingerichtet, so dass die an der Grenze zu Russland gelegene Stadt zu einem der wichtigsten Handelsplätze in Mittel- und Osteuropa aufstieg. Seine Blüte als Handelszentrum erlebte Brody, das die drittgrößte Stadt in Galizien war, zwischen 1810 und 1815.
Als erster preußischer Handelsagent wurde Mitte Juni 1815 der Großhändler Carl Protzen (geb. 1787) bestellt <3>. Protzen hielt sich wahrscheinlich seit 1812 in der Grenzstadt auf <4>.
Nach dem Wiener Kongress waren Überlegungen angestellt worden, dass der Konsul in Brody auch in Russland akkreditiert werden sollte, damit er zugleich in Radywyliw tätig sein könne <5>. Im Juli 1816 wurde festgelegt, dass der Konsul in Brody nicht dem Generalkonsul Warschau, sondern dem Gesandten in Wien berichtspflichtig sein müsse <6>.
Im Sommer 1826 nahm Protzen Urlaub, um nach Berlin zu reisen. Während seiner Abwesenheit versah der wohl aus Mähren stammende Kaufmann Johann Ludwig Michalek (auch: Michaleck) die Geschäfte des Konsulats <7>. Protzen kehrte nicht nach Brody zurück, weil er sich in Zahlungsschwierigkeiten befand <8>. Noch im Spätsommer 1828 war kein offizieller Nachfolger bestallt, zumal der Oberpräsident der Provinz Schlesien den preußischen Handel in Brody für zu unbedeutend hielt, als dass ein Konsul eingesetzt werden müsse <9>.
Erst am 13. Mai 1829 wurde Michalek zum provisorischen Konsul ernannt. Mehrere Jahre später, im Mai 1837 informierte der Preußische Gesandte in Wien das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, dass Michalek aus Brody weggezogen sei und sein Handelsunternehmen kaum noch betreibe <10>. Das Konsulat wurde daher im Sommer 1837 aufgelöst. Da Michalek für seine geleisteten Ausgaben Erstattung erhielt, ist davon auszugehen, dass er auch angewiesen wurde, die Akten des Konsulats zurück zu erstatten; jedoch geht aus der erhaltenen Überlieferung darüber nichts hervor <11>.
Konsuln:
1815 - 1826 Carl Protzen
1826 - 1837 Johann Ludwig Michalek (provisorisch)
Bestandsgeschichte
Wann die Unterlagen des Konsulats ins Geheime Staatsarchiv gelangten, lässt sich nicht mehr exakt nachvollziehen. Das Preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hatte die Gesandtschaften und Konsulate 1868 zur Einreichung von nicht mehr benötigten Aktenkonvoluten nebst Inventarlisten aufgefordert. Das Konsulat in Brody war aber bereits 1837 aufgelöst worden und das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hatte den letzten - provisorischen - Konsul aufgefordert, die amtlichen Unterlagen nebst Siegel etc. an den Preußischen Gesandten in Wien zu senden <12>.
Die erste Verzeichnung der Konsulatsakten wurde im Geheimen Staatsarchiv Ende des 19. Jahrhunderts vorgenommen. Schriftgut des Konsulats Brody wurde dem Gesamt-Bestand I. HA Rep. 81 Gesandtschaften (Residenturen) und (General-) Konsulate beigefügt. In der Überlieferung des Preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten ist die gesamte Gegenüberlieferung zum Konsulat vorhanden <13>.
Im Zweiten Weltkrieg wurden die Bestände des Geheimen Staatsarchivs in die Salzbergwerke von Staßfurt und Schönebeck verbracht. Dazu gehörte auch die Bestandsgruppe I. HA Rep. 81 Gesandtschaften (Residenturen) und (General-) Konsulate. Nach Ende des Krieges wurden diese Akten von der Sowjetunion beschlagnahmt und nach Moskau überführt. Die Rückgabe der beschlagnahmten Archivalien des Geheimen Staatsarchivs an die Regierung der DDR erfolgte 1955 <14>. Als Aufbewahrungsort wurde für den im selben Jahr revidierten Teil-Bestand wie für die anderen Bestände, die in der sowjetisch besetzten Zone verblieben waren, das Karteihaus der Landesversicherungsanstalt Merseburg in Sachsen-Anhalt ausgewählt. Die administrative Unterstellung erfolgte unter das Zentrale Staatsarchiv Potsdam, Zweigstelle Merseburg.
1962 erfolgte eine Verfilmung des handschriftlichen Findbuchs. 1972 wurden im ZStA Potsdam, Zweigstelle Merseburg die meisten Bestände nach den Laufzeiten bis bzw. ab 1807 geteilt <15>.
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung erfolgte gemäß Einigungsvertrag 1990 die Rückführung der Bestände des Zentralen Staatsarchivs in die Zuständigkeit des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz nach Berlin-Dahlem <16>. 2005 fiel wegen der computergestützten Verzeichnung die Entscheidung, die Bestandsgruppe I. HA Rep. 81 Gesandtschaften (Residenturen) und (General-) Konsulate nach 1807 provenienzgerecht als Einzelbestände der verschiedenen Gesandtschaften etc. aufzustellen. Die vorliegenden Archivalien firmieren seit dem unter der Bestandsbezeichnung GStA PK, I. HA Rep. 81 Konsulat Brody nach 1807.
2017 wurde der Bestand in die Datenbank AUGIAS eingegeben. Da er mit nur 5 Verzeichnungseinheiten sehr klein ist, wurde auf eine Klassifikation verzichtet. Im Zuge der Eingabe wurden alle Aktentitel modernisiert und die Signaturen nach nummerus currens neu vergeben. Die 1967 getroffene Entscheidung, die Gesandtschaftsüberlieferungen zu trennen, wurde im Mai 2018 wieder rückgängig gemacht, so dass der Bestand nurn "I. HA Rep. 81 Konsulat Brody" heißt <17>.
Quellen und Literatur:
-GStA PK, III. HA MdA, I Nr. 6066
-GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 5
-GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 345 - Nr. 347
-GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 438
-GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Wien nach 1807 (wird zzt bearbeitet)
-GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 20
-Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat, bzw. Königlich Preußischer Staats-Kalender, Berlin 1794-1918
-Adelsgruber, Paulus / Laurie R. Cohen / Börries Kuzmany, Hgg.: Getrennt und doch verbunden. Grenzstädte zwischen Österreich und Russland 1772-1918, Wien 2011.
-Agstner, Rudolf: Von Kaisern, Konsuln und Kaufleuten. Österreich und die Ukraine 1785-2010, (= Band 3 von Forschungen zur Geschichte des Österreichischen Auswärtigen Dienstes), Münster 2011
-Kohnke, Meta; Lehmann, Joachim; Waldmann, Heinrich: Fragen der Bestandsabgrenzung und Bestandsbildung in der Historischen Abteilung II des Deutschen Zentralarchivs, in: Archivmitteilungen 23 (1973), S. 172-178.
-König, Bernhard W.: Preußens Consular-Reglement in seiner heutigen Geltung und Anwendung, 2. völlig überarb. Aufl., Berlin 1866.
-Kuzmany, Börries: Brody. Eine galizische Grenzstadt im langen 19. Jahrhundert, Wien 2011, (2008 als Dissertation Universität Wien unter dem Titel: Die Stadt Brody im langen 19. Jahrhundert. Eine Misserfolgsgeschichte?; online unter http://othes.univie.ac.at/2604/1/2008-10-27_9507151.pdf [zuletzt eingesehen 27.07.2017])
-Steinmann-Bucher, Arnold: Die Reform des Konsulatswesens aus dem volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte, Berlin 1884.
-Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740-1806/15, Berlin 2009.
Letzte vergebene Nummer: _______
Der Bestand lagert derzeit im Westhafen.
Die Akten sind auf gelben Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
I. HA Rep. 81 Brody, Nr. #
Zitierweise:
GStA PK, I. HA Rep. 81 Konsulat Brody, Nr. #
Berlin, 9. September 2020
Dr. Puppel
<1> Das Konsulats-Reglement vom 18. September 1796 (gedruckt in: Novum Corpus Constitutionum Prussico-Brandenburgensium, Bd. 10 (1796), Nr. 97, Sp. 651-702) behielt bei mehrfacher Änderung grundsätzlich Gültigkeit bis 1866. Vgl. König, Bernhard W.: Preußens Consular-Reglement in seiner heutigen Geltung und Anwendung, 2. völlig überarb. Aufl., Berlin 1866, S. 7f.
Vgl. GStA PK, III. HA, II Nr. 5: Runderlass vom 4. Februar 1816.
<2> Vgl. Steinmann-Bucher, Arnold: Die Reform des Konsulatswesens aus dem volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte, Berlin 1884, insbes. S. 17.
<3> Vgl. GStA PK, I. HA Rep. 81 Brody nach 1807, Nr. 2, fol. 9; ebd. III. HA MdA, II Nr. 345, (Konzept und besiegelte Ausfertigung der Bestallungsurkunde vom 21. Juni 1815) sowie ebd., II Nr. 438, fol. 22. Rudolf Agstner: Von Kaisern, Konsuln und Kaufleuten. Österreich und die Ukraine 1785 - 2010, (= Band 3 von Forschungen zur Geschichte des Österreichischen Auswärtigen Dienstes), Münster 2011, S. 128.
<4> Vgl. Kuzmany: Die Stadt Brody im langen 19. Jahrhundert, S. 89.
<5> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 438: Ministerium der ausw. Angelegenheiten an Finanzminister von Bülow, Berlin 2. Juni 1816 (Konzept).
<6> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 438: Finanzminister an Außenminister, Berlin 8. Juli 1816. Dem Generalkonsulat Warschau sollten Konsulate in Krakau, Kalisz, Wrac?awek, Grodno, Pinsk, Mohilow, Mazyr und Bila Tserkva unterstellt werden. GStA PK, I. HA Rep. 81 Wien nach 1807, II Nr. 177.
<7> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 345: Verfügung des Staats- und Konferenzrats Ignaz von Stürmer als Vertreter des Staatskanzlers an Freiherrn von Wenzel, Wien 26. August 1816 (Abschrift); ebd., Nr. 346: Innenminister an Außenminister, 21. Februar 1829 über Herkunft, Religionszugehörigkeit etc.
<8> Vgl. Wiener Zeitung, Amts-Blatt vom 18.7.1825, S. 1051-1052; dass. vom 21.7.1825, S. 1073.
<9> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 345: Bericht des OP an das Innenministerium, Breslau 21. September 1828 (Abschrift).
<10> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 346: Bericht des Gesandten an das Ministerium, Wien, 26. Mai 1837.
<11> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 346: Verfügung des Außenministeriums an den prov. Konsul Michalek, Berlin 31. Juli 1837 (Konzept). Kuzmany: Die Stadt Brody im langen 19. Jahrhundert, S. 90.
<12> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 346: Erlass vom 31. Juli 1837 und Bericht des Gesandten vom 9. Oktober 1837.
<13> Vgl. GStA PK, III. HA MdA, I Nr. 6066 sowie ebd., II Nr. 345 - Nr. 347.
<14> Vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 20: Tätigkeitsbericht 1955, 16. Januar 1956.
<15> Vgl. Kohnke, Meta; Lehmann, Joachim; Waldmann, Heinrich: Fragen der Bestandsabgrenzung und Bestandsbildung in der Historischen Abteilung II des Deutschen Zentralarchivs, in: Archivmitteilungen 23 (1973), S. 172-178.
<16> Vgl. Art. 35 Abs. 5 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889), zuletzt angepasst durch Art. 122 G v. 8. Juli 2016 (BGBl. 2016 I, S. 1594).
<17> Vgl. Arbeitsbericht über die durchgeführten Abgrenzungsarbeiten im II. Quartal 1967, in: GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 168 sowie GStA PK, TgbNr. 9183/18 (Registratur Aktenzeichen C 1/1/1).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.