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Dechant und Kapitel der Domkirche zu Münster bezeugen, dass sie ihren Eigenbehörigen Caspar Schulte Frenckinck und dessen Ehefrau Metten Rensmanns aus dem Kirchspiel Appelhülsen erlaubt haben, vom Domkapitular und Senior Henrich Ploenies eine Hauptsumme in Höhe von 50 Reichstaler gegen eine jährliche Pension in Höhe von 3 Reichstaler, zahlbar in termino Paschae, aufzunehmen. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegel- und Unterschriftsankündigung der Aussteller (Dechant Woste, Hermann Bischoping und Johannes Detten). Clausula concernens aus dem Testament des Domherrn Henrich Ploenies betreffend die auf Schulte Frencking zu Appelhülsen haftenden Schulden (Abschrift vom Notar Henrich Uphaus)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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