Hans von Bubenhofen (Buobenhouven), Landhofmeister des Grafen Eberhard zu Württemberg und Mömpelgard, bekundet: Der vor ihn gekommene ehrbare Hans Haller, Bürger zu Gammertingen (Gamertingen), hat zu erkennen gegeben, daß sein verstorbener Tochtermann Hans Boller seinen Kindern Margreth und Ursula ein Gütlein erblich hinterlassen hat, das Lehen des Ausstellers und der Herrschaft Hettingen ist, zu Kettenacker liegt und von Ulrich Guse bebaut wird. Es ist nur 1/4 eines Gutes; den 2. Teil hat die Michaelskapelle zu Gammertingen inne, den 3. Teil Klaus Vessler, den 4. Teil Ulrich Guse. Haller zeigte Lehenbriefe des verstorbenen Grafen Woelflin von Veringen und des verstorbenen Ritters Heinrich von Rechberg auf Hohenrechberg. Der Bitte Hallers, ihn als Lehnsträger und Pfleger der beiden Kinder mit dem Gütlein zu belehnen, entspricht der Aussteller Haller gelobt Lehnstreue. Wenn eines der Kinder heiratet, muß der eheliche Mann, dem das Gütlein zuteil wird, es [als Lehen] empfangen, sich der Mannschaft unterziehen und den [derzeitigen] Lehnsträger ledigen und lösen. Die Kinder mit dem Lehnsträger sollen dem Aussteller einen Revers (Gegenbrief) über den Empfang des Lehens geben

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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