Adam Maximilian von Ow ("Aw") [Obernau Stadt Rottenburg a. Neckar/Lkr. Tübingen] zu Hirrlingen ("Hürlingen") [Lkr. Tübingen] und Sterneck [Gde. Loßburg/Lkr. Freudenstadt], Komtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3], verleiht dem Ulmer Bürger und Wirt zum Storchen [abgegangene Wirtschaft, Schwilmengasse 7] Johann Georg Holl den Halbteil der Au der Kommende, die Alber [heute teilweise Gemarkung Neu-Ulm] genannt wird und zu der ungefähr 9,25 Jauchert Wiesen und Baumgarten gehören, zu Erbrecht. Den anderen Teil der Au besitzt der alte Kreuzwirt [ehemalige Wirtschaft zum Goldenen Kreuz, Herdbruckerstraße 9] Johann Konrad Uhl. Der Beliehene ist verpflichtet, seinen Anteil an der Au in gutem Kulturzustand zu halten und darf nichts von ihren Zugehörungen verkaufen. An die Kommende hat er jährlich 2 Gulden und 4 Heller Zins und 1 Gulden für die Steuer zu entrichten. Er und seine Erben können das Erbrecht an der Au an geeignete Personen, die auch den Kommendevorstehern genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es dadurch oder auf andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen der Kommende von dem bisherigen Inhaber 1,75 Gulden rheinisch als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.