Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Margarethe Kranich (Krenchin), Witwe des Erhard von Remchingen, die mit ihren minderjährigen Kindern im Fürstentum der Pfalz wohnhaft ist, wobei sie und ihre Kinder ihm als Landsassen und auch anders verbunden (verwant) sind, ihn als Landesfürsten, rechten Herrn und ordentlichen Richter um die Setzung von Vormunden ersucht hat, nachdem die Kinder mit der Austragung etlicher rechtlicher Händel beladen sind. Kurfürst Philipp verordnet seine Getreuen Hans von Rosenberg zu Uissigheim, Meister Johann von Hall, Lizenziat, sowie Valentin Trumpler (Veltin Trumplern) zu curatores ad litem, die die Kinder vor geistlichen und weltlichen Gerichten vertreten und ihre Sachen zum Besten versehen sollen, was sie gelobt und geschworen haben.