Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, verleiht dem Klaus Mengas und Erpho Henne (Erpfen Hennen), beide wohnhaft zu Haßloch (Heselach), das "der von Franckenstein Gut" ebenda, das von Konrad von Iben (Contzen von Uben) genannt Marschall von Waldeck heimgefallen ist, als Erblehen mit allen Rechten und Zugehörungen, doch mit Ausnahme des Zehnts. Die Inhaber sollen jährlich 60 Malter Korn Alzeyer Maß an den Keller im Schloss Alzey zinsen und die Äcker, Wiesen und Weingärten in gutem Bau halten. Bei mangelnder Instandhaltung der Güter oder bei Zinsversäumnis mag der Pfalzgraf diese wieder einziehen. Ohne Zustimmung des Landschreibers dürfen die Inhaber die Güter nicht verändern oder veräußern. Weiter vereinbart wurde, dass genannte Personen zu Haßloch, die Teile der Güter derzeit innehaben, darin sitzen bleiben sollen. Die fürstlichen Korn-, Wein-, Karpfen-, und Gänsezinsen zu Haßloch bleiben von der Verschreibung unberührt. Es folgt eine ausführliche Beschreibung der zum Hof zugehörigen Äcker und Wiesen mit ihren derzeitigen Inhabern und Anrainern, darunter u. a. das Kloster Otterberg und das Liebfrauenspital zu Haßloch, sowie der Kappes- und Gänsezinsen und der Zinspflichtigen zu Haßloch.