Johann Jakob Jung zu Oppenheim, Teilerbe des verstorbenen Bernhard Würtman, bekundet, dass seine Mitinteressenten an dem lehnbaren Hof zu Goddelau, genannt die würtmannische Güter, diese Güter Wolfgang von Gemmingen als Lehnsherrn unter der Bedingung aufgesagt (refutirt) haben, dass dieser damit Johann Adam Tiel, hessischen Amtskeller, belehnt. Um diese Lehngüter wieder in eine Hand zu bringen, erklärt der Aussteller für seinen Besitzanteil, der ein Achtel ausmacht, sein Einverständnis mit dieser Aufsagung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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