Die Richter des Mainzer Stuhles beurkunden den von ihrem Vorsitzenden Magister Philipp zustandegebrachten Vergleich zwischen Schultheiß Dietrich, Bürgern zu Wiesbaden und einigen Bauern zu Erbenheim einerseits und dem Kloster Altmünster (vetus monasterium) zu Mainz (Provisor C., Kantor zu St. Peter) andererseits, wonach das Kloster an die Stadt Wiesbaden (ad necessitatem et emendacionem civitatis in Wisebaden) einen einmaligen Geldbetrag (unum fertonem denario uno minus) zu zahlen hat, während der Klosterhof zu Erbenheim von allen Abgaben befreit wird. Siegler: Aussteller.
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Die Richter des Mainzer Stuhles beurkunden den von ihrem Vorsitzenden Magister Philipp zustandegebrachten Vergleich zwischen Schultheiß Dietrich, Bürgern zu Wiesbaden und einigen Bauern zu Erbenheim einerseits und dem Kloster Altmünster (vetus monasterium) zu Mainz (Provisor C., Kantor zu St. Peter) andererseits, wonach das Kloster an die Stadt Wiesbaden (ad necessitatem et emendacionem civitatis in Wisebaden) einen einmaligen Geldbetrag (unum fertonem denario uno minus) zu zahlen hat, während der Klosterhof zu Erbenheim von allen Abgaben befreit wird. Siegler: Aussteller.
137, U 3
137 Nassau Usingen: Herrschaft Wiesbaden
Nassau Usingen: Herrschaft Wiesbaden >> Urkunden >> 1200 bis 1249
1241 Juni 14
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel beschädigt; Druck: Sauer, Nass. UB Nr. 494
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: actum in claustro maioris ecclesie Maguntinensis 1241 18. kal. Julii
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad, Kellner (cellerarius) von St. Maria ad gradus
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich und Konrad, Kanoniker am Altmünsterkloster zu Mainz (sancte Marie veteris monasterii Maguntini)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Marquard genannt Keppekin, Anselm von Wiesbaden (de Wisebaden)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: seitens Erbenheim der Schultheiß Giselbert und Volcwin, Guntram, Francho, Hertwic, Konrad Rufus, Konrad, Arnold, Heinrich, Arnold Pleban zu Igstadt, Volmar, Gottfried von Igstadt (de Jegestat)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad, Kellner (cellerarius) von St. Maria ad gradus
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich und Konrad, Kanoniker am Altmünsterkloster zu Mainz (sancte Marie veteris monasterii Maguntini)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Marquard genannt Keppekin, Anselm von Wiesbaden (de Wisebaden)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: seitens Erbenheim der Schultheiß Giselbert und Volcwin, Guntram, Francho, Hertwic, Konrad Rufus, Konrad, Arnold, Heinrich, Arnold Pleban zu Igstadt, Volmar, Gottfried von Igstadt (de Jegestat)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:08 MESZ