Abt Heinrich Duden macht bekannt, daß er zum Nutzen des Klosters einen Kamp gen. Groetenbrock zwischen dem Klinckkotten und dem Gut ter Linden nahe bei einem Kamp, der zu den Eicken gehört und Vierzehnmorgenkamp genannt wird, durch einen Erbtauschkauf von Hans, dem klösterlichen Hofesschulten zu Langenbögel, und dessen Frau Cecilie erworben hatte. Er hat dagegen Irmken, Witwe von Jasper Voß, den Kotten im Voßlaick im Amt Angermund und Kirchspiel Velbert zu Erbbehandigungsrecht und Erbpachtrecht verkauft, den die Käufer und ihre Erben zu genanntem Recht nutzen können. Sie werden dem Kloster dafür jährlich am 11. November zwei Scheffel Hafer Werdener Maßes und drei Hühner entrichten. Die Erben der Witwe sollen den Kotten zu zwei Händen gewinnen und für jede Hand einen Goldgulden zahlen. Jetzt wurde Irmken mit ihrer Tochter Fieken behandigt. Der Kotten darf nicht verkauft, versetzt oder verpfändet werden ohne Einwilligung des Klosters. Anwesend waren der Kustos Raban Boetzeler und Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister. - Es siegelt der Aussteller.