Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er mit Bischof Albrecht von Straßburg, seinem lieben Vettern, über die Lehen zu Hohengöft (-gufft), namentlich drei Fuder Wein auf der dortigen Meierei (megery), die ihm von der Grafschaft Leiningen wegen zustehen, vertragen hat, nachdem der Pfalzgraf anhand von Salbüchern und Reversbriefen vorgebracht und gefordert hatte, dass der Bischof von Straßburg ihn und die von ihm Belehnten darin unbeirrt lassen solle. Dagegen versichert Kurfürst Philipp, dass er Bischof und Stift zu ihren Rechten kommen lassen und auf die Lehen verzichten will, wenn sich "in rechtlicher zyt" herausstellen sollte, dass ihre Ansprüche besser wären.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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