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Mit Zustimmung der Äbtissin zu Gravenhorst, von Sieghard, wird folgender Tauschvertrag abgeschlossen: Der Eigenhörige des Klosters, Steffen Heinrich Landmeyer, gibt seinen mitten in der Hofesaat des adeligen Gutes Cappeln liegenden Petters-Kamp, der 6 Scheffelsaat umfaßt, und erhält dafür vom Gut Cappeln einen Esch auf Petters Kley, die sogenannte Kurze Brehe, die zu 6 Scheffelsaat, ein Viertel und 3 Becher vermessen wurde. Landmeyer übernimmt die bisher auf seinem Land liegende Kontribution und sonstige Abgaben auf sein neues Stück. Der Vertrag wird gültig, sobald er durch die Äbtissin bestätigt wird. Beide Seiten haben den Pächtern (Mietsleuten) ihre Stücke für die Dauer der Pachtjahre noch zu belassen. Landmeyer behält die Auffahrt auf die Kurze Brehe, so wie sie bisher vom Gut Cappeln benutzt wurde. Gegeben zu Westerkappeln.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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