Eberhard Graf zu Hohenlohe und Langenburg stellt auf Bitten des Georg, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Meister in deutschen und welschen Landen, ein Vidimus über das Mandat Kaiser Maximilians II. aus, gegeben zu Wien 1567 Nov. 1, dass die Ordensuntertanen ihre Steuern namentlich auch die Türkensteuern pünktlich entrichten sollen, da von dem Administrator des Hochmeistertums in Preußen Klagen eingelaufen seien, datiert Waldenburg, 1568 Juni 11. (Druck, 17 Ex.)