Kurfürst Johann Georg II. bekennt, dass er Georg Adam von Feilitzsch und dessen eheliche Erben mit dem Rittergut Crösta (? Kröstau) sowie dem Vorwerk Teichselberg im Amt Plauen einschließlich aller näher bestimmten Zubehörungen und Rechte als schriftsässiges Erblehen belehnt, wie dieser sie von Georg Wolf von Gößnitz gekauft hat. Für den Fall des erbenlosen Todes wird die Erbfolge bestimmt, wobei männliche Erben ausdrücklich den weiblichen vorausgehen sollen. - Unterschrift nicht angekündigt, Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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