Abt Johann von St. Blasien und Abt Friedrich von Reichenau einigen sich dahin, daß je die Hälfte der Kinder des Uli Zümermann und der Elsbeth Kellerin von Bietingen dem einen und dem andern Kloster leibeigen sein soll.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner