Stefan Kistner, Heimburger zu Eckoltzwiler, Zimmer Hans, Kielins Heinrich, Vrichs Hans, die Schöffen und das ganze Gericht daselbst beurkunden, dass vor ihnen in offnem Gericht Mergels Hansen Hammann und Anna seine Ehefrau, beide wohnhaft zu Eckartswiller (Eckerzwiler) um 20 fl. Straßburger Währung, die sie erhalten haben, einen jährlichen, auf Halbfasten zu entrichtenden Zins von 1 fl. Straßburger Währung an Heinrich Has, Landschreiber des Bischofs Wilhelm zu Straßburg, Landgrafen zu Elsass, und seine Ehefrau Else Helbwegen aus den folgenden Gütern verkauft haben: ½ Acker Reben, hinter der Verkäufer Haus zu Eckerzwiler, einerseits neben Zimmerhansen, andererseits neben den Verkäufern gelegen, zinst 6 Maß Wein Bodenzins an des Feßlers Erben zu Zabern, 2 Maß Wein in den Spital zu Zabern und 1 h zu einem £ Wachs den Heiligen zu Eckoltzwiler, sonst eigen und unbelastet, 1 Bletz Matten auf ½ Acker in der Niddermatthen im Eckoltzwiler Bann, einerseits neben Clausen Win und Brot, andererseits neben den Reben gelegen, zinst ½ Ohmen Wein an des genannten Feßlers Erben. 1 Gartenbletz in Dalacker, Eckerzwiler Bann einerseits neben Zimmerhansen gelegen, st. andererseits auf Stefan Kistner, zinst 6 Maß Wein an ULF zu Monolzwiler, sonst eigen und unbelastet, und 1 Mattblezel in der Nidermatten, Eckolzwiler Bann, einerseits neben Schamper Cuntzels Jergen von Sant Jehan, andererseits neben Heimburger Jakobs Erben gelegen, eigen und unbelastet. Die Ablösung ist jederzeit gegen Erlegung des Kaufpreises und der versessenen Zinse möglich.