Verbot der Errichtung von zusätzlichen Gartenwirtschaften außerhalb der Stadt durch Nürnberger Stadtwirte wegen Beeinträchtigung der Wirte und Hofmeister vor den Toren;. insbesondere: Verbot der Sommerwirtschaft des Johann Michael B(P)ach(h)elbel, Gastwirt "zum Goldenen Rädlein", in einem Garten bei der Weidenmühle, auf die Klagen des Schießhauswirts Johann Wiedmann und der Hofmeister beim Heiligen Kreuz, Johann Friedrich Carl Müller, und St. Johannis, Johannes Paul Kaupert

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Stadtarchiv Nürnberg
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