Kläger: Jörg von Spreckelsen, Kaufmann in Hamburg, namens seiner Ehefrau als Tochter und Erbin des Samuel Hildebrandt und dessen Frau Ilsabe, geb. Münter, sowie Lt. Carl Heinrich Christoph Buck als Bevollmächtigter des Peter Friedrich Hartung, Pastor in Pronstorf bei Segeberg, namens seiner mit Katharina Magdalena, geb. Münter, gezeugten Kinder (Beklagte).- Beklagter: Jürgen Meyer in Wandsbek als Bevollmächtigter des Christian Wilhelm Agaar (der Jüngere) und des Jakob August Agaar, Söhne aus der ersten Ehe der Metha Katharina Münter, geb. Sivers(en), Witwe des Hinrich Martin Münter, Schutzverwandter im Gut Wandsbek, mit dem Holz-Förster Christian Wilhelm Aggar aus Eutin (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Streit zwischen der Witwe und den Erben der Schwesterm des Hinrich Martin Münter um die Bezahlung der Schulden des Hinrich Martin Münter und um ein Geld-Fideikommiss in Höhe von 19 000 Mark, das von Jobst Hinrich Münter, Kaufmann und Bürger zu Hamburg, an seinen Sohn Hinrich Martin Münter vererbt worden war
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Kläger: Jörg von Spreckelsen, Kaufmann in Hamburg, namens seiner Ehefrau als Tochter und Erbin des Samuel Hildebrandt und dessen Frau Ilsabe, geb. Münter, sowie Lt. Carl Heinrich Christoph Buck als Bevollmächtigter des Peter Friedrich Hartung, Pastor in Pronstorf bei Segeberg, namens seiner mit Katharina Magdalena, geb. Münter, gezeugten Kinder (Beklagte).- Beklagter: Jürgen Meyer in Wandsbek als Bevollmächtigter des Christian Wilhelm Agaar (der Jüngere) und des Jakob August Agaar, Söhne aus der ersten Ehe der Metha Katharina Münter, geb. Sivers(en), Witwe des Hinrich Martin Münter, Schutzverwandter im Gut Wandsbek, mit dem Holz-Förster Christian Wilhelm Aggar aus Eutin (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Streit zwischen der Witwe und den Erben der Schwesterm des Hinrich Martin Münter um die Bezahlung der Schulden des Hinrich Martin Münter und um ein Geld-Fideikommiss in Höhe von 19 000 Mark, das von Jobst Hinrich Münter, Kaufmann und Bürger zu Hamburg, an seinen Sohn Hinrich Martin Münter vererbt worden war
211-2_H 102 Teil 2
H 1673
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> H
1739,1747,1754,1766-1773
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Ferdinand Wilhelm von Brandt. Beklagter: Dr. Christian Jakob von Zwierlein.- Instanzen: 1. Obergericht 1769-1771. 2. Reichskammergericht 1772-1773.- Darin: Bescheinigungen über die beiden Heiraten der Metha Katharina Sivers 1739 und 1754 durch Pastoren in Reinbek und Wandsbek; Testament von 1747 des Jobst Hinrich Münter; "Disposition" von 1766 des Hinrich Martin Münter über seien Nachlass; Aufstellung von 1768 über die Schulden des verstorbenen Hinrich Martin Münter und über die Gläubiger, dier der Witwe des "Nötige zur Trauer" geliefert hatten; Miete-Quittung von 1770.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11165 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ