Lehenrevers des Hans von Vellberg gegen Abt Johann I. von Ellwangen über ein Drittel des Zehnten zu Sulzdorf, zwei Teile am Zehnten zu Jagstrot, Sperberseck und auf Hohensteiner Mark, ein Achtel des Zehnten auf den halben Hof zu Wüstenzimmern und ein halbes Tagwerk Wiese daselbst, zwei Teile des Zehnten zu Neunbronn auf der Mühle, welche Güter er sämtlich von Konrad von Rinderbach zu Schwäbisch Hall erkauft hat