Zwischen der Witwe Dorothea von Westernach [Stadt Mindelheim/Lkr. Unterallgäu] geborene von Mistelbach [Lkr. Bayreuth] sowie Wolf von Tachenhausen ("Dachenhusen") [Gde. Unterboihingen/Lkr. Esslingen] und Johann von Hohenheim [Stadt Stuttgart], Träger der unmündigen Kinder des Peter von Westernach zu Trugenhofen [Gde. Dischingen/Lkr. Heidenheim] Eitel ("Yttal") und Maria, als Käufer auf der einen Seite sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Verkäufer wird ein Vertrag über die Modalitäten des Verkaufs des Dorfes Ballmertshofen ("Balltmarßhoffen") [Gde. Dischingen/Lkr. Heidenheim] vereinbart. Die Stadt Ulm soll den Käufern bis zum 25. Februar ("Viertagen angeender Vasten") 1512 eine Abschrift des Kaufvertrags übersenden. Danach sollen Käufer und Verkäufer an einem von ihnen noch festzulegenden Termin zwischen dem 25. und dem 29. Februar in Ballmertshofen zusammenkommen. Dort soll die Stadt Ulm den Käufern das Original des von ihr besiegelten Kaufvertrags sowie alle Urkunden und Dokumente in ihrem Besitz, die Ballmertshofen betreffen, übergeben und das Dorf Ballmertshofen mit allen Zugehörungen an die Käufer abtreten. Gleichzeitig sollen auch die dortigen Untertanen den Käufern huldigen. Dagegen sollen die Käufer bei diesem Treffen die vereinbarte Kaufsumme in Höhe von 3475 rheinischen Gulden bezahlen. Die in der Zwischenzeit von den Untertanen zu entrichtenden Abgaben verbleiben der Stadt Ulm.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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