1490 Mai 03. Vor Heinrich Duggenberg, Gogreve zu St. Johann vor Lemgo: Johann von der Wipper, Bürgermeister und Hermann Wrede, Bürgermeister, Ratsmitglieder: Rotger Seger, Heinrich Klüppel, Johann von Horn, Herman Düvel, Thonies Hogger, Diderick Grote, Cord Hoffsmed; Dechen von den Gilden: Everhard Grimpe, Gottschalk Monnick, Nolte Wittekop, Baltazar Giseler; von der Meinheit: Hermann Schmied; Kord Backhaus; Hermann Schmied, Cord Grovinck, Gottschalk Hillebolt klagen gegen Stine, Witwe des Lüdeken Kruse, welche durch Idel Thorn von Wessendorp vertreten ist. Die Beklagte wird beschuldigt, anmaßlich ein anschlächtig Werk gebauet zu haben an die Steinmühle vor Lemgo, welche von Alters her ein "Grundwerk" zu einer Lohmühle gewesen. Dadurch habe sie den gemeinen Helweg verdorben und außerdem durch eine bei der Steinmühle ohne der von Lemgo ERlaubnis auf deren Landwehr und Waldemeine erbaute Walkemühle die Landwehr von oberhalb der Mühle bis an den Kuhbaum, wo früher eine Furt angegangen und vor dem ein Schling gehangen, in Folge der Anstauung verdorben und die gemeine Trift daselbst bei der Landwehr und den Eichen her durch einen Zaun geschlossen. Der Fürsprecher der Beklagten gesteht die Anmaßung nicht zu, sondern beruft sich auf Titel, Siegel und Briefe, wie er solche binnen 3 Tage und 6 Wochen rechtlich beweisen wolle. Die Kläger dagegen ziehen sich, wie das üblich ist in diesem Lande, wo man sich um Holz, Feld und Waldemeine streite, zu alten frommen Leuten, die vom Gografen sofort aufgerufen sind und die sie um Gefahr sterblicher Not willen zu vernehmen bitten. Die 21 manetlich aufgeführten Zeugen werden eidlich vernommen, und ihre gemeinsame Aussage, welche die Angabe der Lemgoer, dass die Steinmühle eine Lohmühle gewesen, und die Walkemühle, welche jetzt die Schwestern haben, auf der Lemgoer Waldemeine und Landwehr erbaut sei, bestätigt, wird in den Gerichtsschein aufgenommen.

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