Die Brüder Eberhard, Wolf und Jörg von Hardheim treffen eine Vereinbarung dahin, dass Eberhard und Jörg die 12 Gulden jährlichen Gelds aus dem Frondienst zu Höpfingen künftig allein einnehmen, wohingegen Wolf die Zehntrechte zu Freudenberg, die sie gegenüber den Grafen von Wertheim zu beanspruchen haben, alleine genießen soll. Sr.: Ausst. (3), Hans von Fechenbach

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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