Die Vormundschaft der Hinterlassenen von Franz Friedrich von Sickingen schließt mit den Vertretern der Sickingen'schen Gemeinden vor und hinter der Straße einen Vergleich wegen der Kaufsfälle, dem Abzugsdritteil, wegen Fuhr- und Handfronen, Fischeerei und Weidgang, Waldung, Jagdbarkeit etc.