Die lehenherrliche Erlaubnis für den Bauern Andreas Schumacher & Konsorten aus Tierberg, von dem aus der Ehrmann'schen Gantmasse erkauften Gut verschiedene Güterstücke herausziehen und einzeln verkaufen sowie von seinem eigenen, von seinem Tochtermann Konrad Dehner aus Garnberg verkauften, geschlossenen Köbler-Gütlein einige Güterstücke hinwegziehen und als Eigentum für sich zurückbehalten zu dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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