Herzog Wilhelm Ludwig zu Württemberg bekundet, dass er Weiprecht von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, für diesen selbst und für dessen Lehnsagnaten Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, Johann Albrecht, des verstorbenen Johann Konrads Sohn, und die Brüder Georg Schweickard und Achilles Christoph, des verstorbenen Eberhards Söhne, alle von Gemmingen Bürger Linie, den Kirchensatz zu Buttenhausen und drei Höfe oder Güter daselbst mit allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.