Dieter und Tham (Thomme) von Handschuhsheim - für sich und als Vormunde der Kinder ihres Bruders bzw. Vetters Heinrich - quittieren Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass sie eine Verschreibung über eine Gült in Höhe von 400 Gulden, die ihre Vorfahren für 8.000 Gulden Hauptgeld von der Pfalz erworben haben, nicht mehr gebrauchen wollen, sondern diese nur noch für 4.000 Gulden Hauptgeld und 200 Gulden Gült gilt. Zwischenzeitlich wurden nämlich ihrem Schwager, Ritter Dieter von Venningen, 2000 Gulden Hauptgeld und 100 Gulden Gült abgeschlagen und einem weiteren Schwager, Burkhard von Reischach, mit seiner Ehefrau, Getze von Helmstatt, ebenfalls 2000 Gulden Hauptgeld und 100 Gulden Gült verschrieben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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