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Erzbischof Heinrich von Köln erklärt, gegen die Behauptung des Amtmanns zu Hochsteden, dass nämlich das Stroh von dem zu dem Hof der Abtei Knechtsteden zu Frimmersdorf gehörenden Zehnten dem Schloss zu Hochsteden gebühre, dass durch angestellte Untersuchung hinsichtlich eines solchen Gerechtsams sich das Gegenteil gefunden habe. Er verfügt demnach, dass der Amtmann von jener Anforderung abstehen und dass derselbe sowie dessen Nachfolger bei dieser Erklärung und Verfügung die Abtei handhaben sollen. Datum anno domini MCCCXXXI crastino undecim Millium virginum.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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