1410 März 8 (sambstag vor dem sunnentag in der vasten, als man singt Judica) Georg von Wellwart der Ältere beurkundet: Hans der Alwich der Ältere, Hermann Vyrabend der Ältere, beide Bürger zu [Schwäb.] Gmünd (Gemünde), und Ulrich Kästlin haben zwischen ihm und seinem Bruder Georg von Wellwart (Wallwart) dem Jüngeren das Erbe, das ihnen ihr verst. Vater hinterlassen hat, folgendermaßen aufgeteilt: 1) Die Pfandschaft Plüderhausen (Pliderhusen) und ein Gut zu Lautern (Lutrun), das Leibding der Jungfer Anna von Schächingen ist, sind noch ungeteilt. 2) Der A. erhält Attenhofen (Autenhouen) mit aller Zugehörde, Schnepfental (Schnepffental) und Weidenfeld (Wydenfeld) mit aller Zugehörde, Oberrombach (Obern Ronbach) mit allem, was dort ihrem Vater gehört hat, Waiblingen mit Wasser, Mühlen, Fischwassern, Wald, Weide, Wiesmahd und aller Zugehörde, wie es ihrem Vater gehört hat, und die Vogtei zu Rotsold (Rotensol) und zu Fachsenfeld (Vachssenfeld) mit aller Zugehörde, wie es ihrem Vater gehört hat. Von seinem Bruder hat er außerdem 300 fl rh und folgende Eigenleute erhalten: die zwei Röttinger zu Attenhofen, die Krettenbächin und ihre Kinder, den Boden zu Heuchlingen (Hüchlingen) und die Schmidin zu Reichertshofen (Rychartzhouen) mit ihren Kindern. 3) Sein Bruder erhält alle übrigen Eigenleute, die ihr Vater hatte, und folgende Stücke und Güter: die Feste Schneckenroden (Schneggenroden) mit Wald, Baumgarten und aller Zugehörde, das Wiesmahd, das ihr Vater zu Schneckenroden und zu Essingen erkauft hatte, die Güter zu Lautern (Lutrun) mit aller Zugehörde,die ihr Vater von Conrad von Lauchain gekauft hatte, ausgenommen das oben erwähnte Gut, das Leibding der Jungfer Anna von Schächingen und noch ungeteilt ist, den großen und kleinen Zehnten zu [Ober- und Unter-]Böbingen (Bäbingen), den ihr Vater [am 6. Juli 1402; s. Reg. 397] von Conrad Wolff gekauft hatte, und das Gut zu Killingen (Küllingen) mit aller Zugehörde, wie es ihr Vater von Herrn Cuno von Küllingen gekauft hatte. - Der A. verspricht, diesen Teilungsvertrag zu halten. Sr.: 1) A., 2)-4) die gen. Schiedsleute Ausf. Perg., besch. - 4 Sg. abg. - Rv.: 1410. Da sein die von Wöllwarth zu Lautterburg und Leinroden von einander vertheilt worden ...