Hans Hysin von Jesingen, wegen verdächtiger Handlungen zu Kirchheim u.T. gef., jedoch auf Fürbitten nach einigen Tagen unter der Bedingung freigelassen, dass er sich selbst und sein Hab und Gut nicht verändere und sich jederzeit wegen der betreffenden Angelegenheit auf Mahnung wieder im Gefängnis stelle, verspricht dies alles zu halten und schwört U. Er stellt ferner 5 Bürgen, die im Fall einer Übertretung dieser U. von Stund an der Herrschaft mit insgesamt 100 fl verfallen sein sollen. Bürgen: sein Vater Martin Hysin von Jesingen und Jörg Mercklin von Eissingen mit je 40 fl, Reitzin Kachler daselbst mit 10 fl und Jörg und Jakob Rienhart von Jesingen ebenfalls mit 10 fl.