Gemäß §15 des Allianzvertrages vom 4. /14. September 1682 zwischen König Christian V. von Dänemark, Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg und Bischof Ferdinand von Paderborn und Münster wird ein Marschreglement für die Durchzüge der Truppen beschlossen:Vermeidung von Durchzügen, sonst rechtzeitige Ankündigung, Stellung eines vornehmen Offiziers als Geisel, Einhaltung der Wege und Quartiere, im Sommer draußen, sonst Unterbringung in den Dörfern. Anzeige des erforderlichen Unterhalts und dessen Bezahlung. Vermeidung von Ruhetagen. Bezahlung von Spanndiensten. US der bevollmächtigten Minister. J. Hugo von Lente; W.L.B. Ducker; Clamor von dem Bussche; Bernhard Wibbert; (W. Zurmühlen, nur in den Inserten). 1683 März 10. König Christian V. von Dänemark ratifiziert das inserierte Marschreglement vom 27. Februar 1683. US und SA des Ausstellers. Papier, Papiersiegel aufgedrückt. 1683 März 15. Köln. Erzbischof Maximilian Heinrich von Köln, Kurfürst, ratifiziert das inserierte Marschreglement vom 27. Februar 1683. US und SA des Ausstellers. Papier, Papiersiegel aufgedrückt

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...