Mömpelgard: Gräflich-herzogliches Haus (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 266
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Weltliche Zentralbehörden >> Weitere Behörden und Institute
Inhalt und Bewertung
Die burgundische Grafschaft Mömpelgard (Montbéliard) kam im Jahre 1409 durch Erbschaft an die Grafen und späteren Herzöge von Württemberg und blieb bis 1793 in ihrem Besitz. Sie war in mehrfachem Wechsel Sekundogenitur von Seitenlinien und unmittelbarer Besitz der Stuttgarter Hauptlinie. Administrativ mit Mömpelgard verbunden waren kleinere benachbarte Herrschaften und die elsässischen Herrschaften Horburg und Reichenweier.
Im Jahre 1681 wurde beim Oberrat ein Referat für Mömpelgard eingerichtet, 1737/38 vorübergehend ein "Mömpelgarder Departement" als Deputation unter dem Geheimen Rat, 1758-1766 ein "Mömpelgarder Departement" als Ressort beim Kabinett gebildet. Die Registratur dieses Departements entstand 1681, wurde 1723 durch Aktenabgabe aller Zentralbehörden und durch die Eingliederung des Archivmembrums Mömpelgard erweitert, erhielt mehrfach Ablieferungen aus Mömpelgard und gab ihrerseits Akten nach Mömpelgard ab.
Nach dem Verlust der burgundischen und elsässischen Besitzungen Württembergs im Jahre 1793 durch französische Besetzung und der endgültigen Abtrennung im Lunéviller Frieden (1801) wurde die Registratur 1804 dem herzoglichen Archiv übergeben. 1805 forderte Frankreich die Herausgabe der Mömpelgarder Archivalien, wobei, wie damals üblich, nicht das Provenienz-, sondern das Pertinenzprinzip zugrunde gelegt wurde. Die Registratur wurde zu diesem Zweck von Scheffer neu inventarisiert und in ein Haus- und Herrschaftsarchiv abgeteilt. Das Herrschaftsarchiv wurde 1811 zum großen Teil nach Frankreich ausgeliefert, gelangte aber nur nach Straßburg und kam 1883 im Austausch von dort nach Ludwigsburg zurück. Auf Grund des Versailler Friedens mußten die Archivalien 1920 erneut nach Frankreich abgegeben werden, wo sie auf die Departementalarchive Besancon (für Mömpelgard) und Colmar (für die elsässischen Herrschaften) verteilt wurden.
Die beiden Registraturteile waren von Scheffer systematisch gegliedert worden. Sie erhielten von K. O. Müller getrennte Bestandssignaturen (A 266, A 267).
Weitere Archivalien über Mömpelgard: A 3, A 6, A 10 und A 202 Rubr. 74.
Der Registraturteil "Gräflich-herzogliches Haus" enthält neben Archivalien über Hausangelegenheiten im engeren Sinn auch solche politischer Art.
Gliederung: Genealogica, Heiratsangelegenheiten und Testamente, Privilegien, Lehenbriefe; Beziehungen zu Frankreich, Basel, Württemberg und burgundischen Herrschaften; Ansprüche auf Neufchatel und Pequigny; Huldigungen, fürstliche Korrespondenz, Mömpelgarder Adel.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ