Hans Kaib ("Khayb") von Dürrenzimmern, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er wider die Landesordnung und das Gebot Herzog Ulrichs von Württemberg gespielt und seine Frau geschlagen hat, außerdem noch im Gefängnis verlauten ließ, wenn er wieder frei sei, wolle er seine Ehefrau ermorden oder sonst ungebührlich halten, schwört, nachdem er versprochen, seine Atzung zu bezahlen, sein Leben lang ohne besondere Erlaubnis nicht mehr zu spielen, weder sein Weib zu schlagen noch zu stoßen, sondern sich wie ein Biedermann zu erzeigen und halten, Urfehde und leistet eine Bürgschaft von 100 Gulden und als Unterpfand: Haus und Hofreiten seines Vaters, gelegen zwischen Hans Jeusser und dem Dorfgraben - zinst auf Georgi 7 1/2 Pfund an den Landesherrn und 3 Pfund der Pfarrei zu Dürrenzimmern -, und dessen 1/2 Morgen Weingarten mit Traminer Wein im Schellkropf, an Joachim Bentz von Neipperg gelegen - zinst dem Wolf Zeitböszen zu Neipperg 1 Eimer Wein. - Bürgen: Jörg Kaib ("Kayb") zu Dürrenzimmern, sein Vater, und Gregorius Kaib zu Weiler, sein Bruder

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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