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Äbtissin Margaretha zu Buchau, geb. Gräfin zu Werdenberg ("Werthenberg") entscheidet auf Anrufen der Äbtissin Elisabeth von H. einerseits und des Hans Konrad von Ellmannsweiler im Namen seiner Frau Margaretha Wagernerin andererseits, daß letztere ihr Lebtag eine Fastnachtshenne und ihre Erben ein Hauptrecht in Höhe von 1 fl rh an Kl. H. zu geben haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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