Die Grafen Philipp und Johann von Nassau-Saarbrücken erteilen dem Otto von Günss für die gegen Walther von Buchsecke und dessen Frau Hildegarte geleistete Bürgschaft über 400 Gulden Kapital bzw. eine Rente von 20 Gulden einen Schadlosbrief.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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