Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Peter Heil (Heylen) zu Rohrbach (Ror-) den dortigen Bauhof mit allen Zubehörungen und Freiheiten zur Pacht zu folgenden Bedingungen verliehen hat: [1.] Er soll Hof und Güter mit Dünger und anderem in gutem Stand halten. [2.] Die Güter darf er nicht durch Abackerung schmälern lassen (abackern oder aberen), veräußern, verändern, verleihen oder belasten. [3.] An Pacht soll er jährlich 40 Malter Korn, 30 Malter Hafer und 20 Malter Dinkel, alles Heidelberger Maß, zwischen den beiden Marienfesten [15.08-08.09.] auf eigene Kosten an den Kasten und Fruchtmesser zu Heidelberg reichen, spätestens jedoch bis St. Martinstag [11.11.], "als frucht guelt recht ist". Dazu soll er 13 Pfund Öl an jene Kirchen geben, denen der Hof gewöhnlich zinst. Bei Mißwuchs und Hagel will ihm der Pfalzgraf die Schäden nachlassen, nachdem das Gericht zu Rohrbach vor der Ernte (anlegung der sichel) solche anerkannt und angezeigt hat. [4.] Er mag einen halben Morgen Acker zum Anbau von Leinsamen nutzen, hat den zum Düngen notwendigen Mist jedoch selbst zu erwerben. Gestreu und Mist von seinem Vieh soll er ausschließlich zur Düngung seiner Felder einsetzen und nicht verkaufen. [5.] Äcker und Wiesen sind in gutem Bau und in Umfriedung zu halten, der Hof ist mit notwendigen Reparaturen, namentlich an Dach, Schwellen und Wänden, zu versehen. Gerten zum Verkleiden der Wände soll der Hofmann nach Weisung im Amt selbst hauen. Zimmerholz, Ziegel, Kalk und Sand soll er nach Bescheid holen. Den Bauleuten soll der Hofmann die Kost und der Pfalzgraf den Lohn geben. [6.] Der Hofmann soll mit Wagen und Pferden "geruest" sein sowie dem Pfalzgrafen Fuhrdienste und Reise leisten. [7.] Nach dem Tode Peters sollen Stroh und Mist dem nachfolgenden Hofmann verbleiben. [8.] Der Hofmann soll mitsamt Ehefrau, Kindern und Gesinde eidlich verpflichtet sein, des Pfalzgrafen Schaden zu warnen und sein Bestes zu werben. [9.] Bei Zinsversäumnis, Vernachlässigung oder Übertretung der Artikel der Güter fällt der Hof heim. Peter Heil hat die Einhaltung der Artikel geschworen. Es folgt eine Beschreibung der zum Hof gehörigen 172 Morgen 2 Viertel Acker zu drei Feldern in den Gemarkungen zu Rohrbach und Sandhausen, weiteren Wiesen und dem Hof im Dorf Rohrbach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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