Georg Österlin von Grimmelfingen [Stadt Ulm] bekennt, dass ihm der Ulmer Bürger Johann Ungelter einen Hof in Offenhausen [Stadt Neu-Ulm], den bisher Johann Biterolff von Pfuhl [Stadt Neu-Ulm] bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen hat. Er verpflichtet sich, den Hof in eigener Person zu bewirtschaften und ihn und seine Zugehörungen in gutem Kulturzustand zu halten. Von den zum Hof gehörigen Äckern hat er jedes Jahr ein Drittel der Ernte zu liefern. Ausgenommen davon sind 3 Jauchert Äcker anstoßend an die Äcker des Sebastian Rentz und die Landstraße, von denen er die Hälfte des Ertrags zu entrichten hat. Außerdem hat er noch weitere festgelegte Abgaben zu entrichten und Dienste zu leisten. Nach seinem Tod, bei unsachgemäßer Bewirtschaftung und Säumnissen in der Lieferung der Abgaben fällt der Hof an die Herrschaft zurück. Dieser steht außerdem bei einem vorzeitigen Abzug oder nach seinem Tod eine Weglöse in Höhe von 4 rheinischen Gulden zu. Für die Erfüllung aller eingegangenen Pflichten stellt er Bürgen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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