Franz Egle von Schaiblishausen (Schaibleshaußen) schließt [a] mit Barbara Schmuckherin, Witwe des Martin Ruepp zu Dettingen, [b] mit Michael Ruepp, Bauern zu Dettingen, [c] mit dem Gotteshaus St. Elisabeth zu Ehingen nachstehenden Heirats-, Übergabs-, Leibgedings- und Bestandskontrakt: [a] vereinbaren die Hochzeiter Franz Egle und Barbara Schmuckherin das beiderseitige Heiratsgut, wobei für die Versorgung der 5 Kinder (1 Bube, 4 Mägdle) erster Ehe der Hochzeiterin und für den Fall des Ablebens eines der Eheleute besondere Bestimmungen getroffen werden; [b] tritt Michael Ruepp an Franz Egle gegen ein für ihn und sein Eheweib Elisabetha geBürger Schänzin ausgemachtes Leibgedinge sein innegehabtes Lehngut ab, überläßt ihm das gesamte Inventar gegen halbe Entschädigung (weil er den halben Teil bereits durch den Heiratsvertrag von 1740 an seine <Söhnin>, die jetzige Hochzeiterin, zediert hatte) und verkauft ihm um 1900 fl. seine eigenen 13 1/2 J. Acker und 2 T. Wiesen; [c] bestätigen Mutter und Konvent des Gotteshauses (Beistand: Herr von Tausean) die geschlossenen Verträge und belehnen Franz Egle gegen einen Ehrschatz von 350 fl. und gegen die Verpflichtung, das baufällige Haus wieder in guten Stand zu bringen, bestandsweise mit ihrem Hofgut zu Dettingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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