Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 12. Aug. 1529 und Klage auf Schadloshaltung wegen einer unwissentlich eingegangenen Bürgschaft. Hintergrund des Prozesses ist ein Sühnebrief von 1525, durch den der Appellant die Ermordung seines Sohnes Emmerich mit dessen Mördern Werner und Wilhelm auf Vermittlung des verstorbenen Schultheißen friedlich beilegte. Für die Erfüllung der Sühneleistungen, unter anderem die Abhaltung von 25 Messen zu Buir, wo der Erschlagene begraben wurde, von 25 Messen in der Kirche zu Merzenich, von 100 Messen im Observantenkloster zu Düren als Ersatz für die Bittgänge nach St. Jakob (de Compostela) und nach Rom und von Jahrgedächtnissen in den nächsten 20 Jahren, sollte Johann Emmerich auf der Linden bürgen.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...