Es wird bekundet, dass Nikolaus Kunden (Kunden Niclaus) einerseits und Jakob Kegel (Jacop Kegeln), Jost Hoffmann (Hoffman) und Ciriax Graman andererseits nach einer Appellation vor dem Hofgericht des Kurfürsten Philipp von der Pfalz wegen des verlassenen Erbes des Hensel Schöntag und dessen Ehefrau [N.N.] Kunden (Hensels Schondags und Kunden siner hußfrauwen) verhört worden sind. Nikolaus meint, dass ihm das Erbe aufgrund der "gewonheit" zustehe, Jakob und seine Partei bestreiten den Beweis derselben. Richter und Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz entscheiden, nachdem die Parteien die Anheimstellung der Sache an diese gegenüber dem Hofrichter Graf Bernhard von Eberstein versprochen haben, dass Nikolaus der Gegenpartei für ihre Forderungen 10 Gulden, jeweils 5 zu St. Johannistag [24.06.] und zu St. Michaelstag [29.09.], ausrichtet, womit die Parteien geschlichtet sein und ihre Forderungen gegeneinander abstellen sollen. Beide Parteien erhalten einen gleichlautenden "zettell" des Vertrags.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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