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Johann Rhaun, kaiserlicher Notar und Stadtschreiber zu Ehingen an der Donau, beurkundet in einem Notariatsinstrument, dass zur Zeit der Regierung von Kaiser Rudolf II. (voller Titel) am 15. März 1593 vormittags zwischen neun und zehn Uhr in dem Flecken Rißtissen im Wirtshaus vor ihm und den Zeugen Georg Knoll von Altbierlingen und Ulrich Haug von Bietingen bei Meßkirch Georg Alber, Obervogt der Freiherren von Laubenberg zu Werenwag, erschienen ist und ihm folgendes eröffnet hat: Da der Junker Haug Vogt von Summerau zu Praßberg als Ehemann von Walburga Vögtin von Summerau zu Praßberg, geborene von Cronheim, nach dem Verkauf aller Güter, Zinsen, Renten und Gülten mit einem Sechstel der Hoch- und Niedergerichtsbarkeit und dem Blutbann zu Rißtissen an Kaspar Freiherr von Laubenberg durch seinen abgeordneten Anwalt die früher schienischen und an sie auf dem Erbweg gekommenen Untertanen zu Rißtissen aus ihren Pflichten und Eiden entlassen wird, wurde der Notar Johann Rhaun um die Ausstellung von einem oder mehreren Notariatsinstrumenten gegen entsprechende Belohnung gebeten. Daraufhin erschien zu Rißtissen vor dem offenen Wirtshaus in dem Hof unter freiem Himmel Hans Mayer, Gerichtsschreiber der Freiherren von Freyberg zu Öpfingen, als Anwalt von Walburga Vögtin Summerau zu Praßberg und ließ durch den Kanzleiverwalter zu Ravensburg, Wilhelm Tafinger, bekanntgeben: Nachdem Walburga von Summerau zu Praßberg ihre gesamte Gewalt zur Entlassung der aus dem schienischen Erbe stammenden Untertanen aus ihren Pflichten und Eiden dem Sekretär der Freiherren von Freyberg zu Öpfingen, Ludwig Godtfried Arnoldt, mit einem vorgelegten Gewaltbrief übergeben und befohlen hat, dieser aber aus verschiedenen Gründen den Befehl nicht ausführen konnte, wurde kraft der Vertretungsbestimmungen in dem Gewaltbrief Hans Mayer als Gerichtsschreiber der Freiherren von Freyberg zu Öpfingen damit beauftragt. Zu seiner Legitimierung legte er einen wörtlich inserierten Gewaltbrief von Walburga Vögtin von Summerau vom 5. März 1593 vor, in dem sie mit Zustimmung ihres Ehemannes Ludwig Godtfridt Arnold beauftragte, am 15. März 1593 morgens um sechs Uhr in dem Marktflecken Rißtissen zu erscheinen, die auf sie vereidigten Untertanen zu versammeln, sie in ihrem und im Namen ihres Ehemanns aus allen ihren Eiden, Gelübden, Diensten, Gehorsamkeiten und allen anderen Verpflichtungen zu entlassen und an Kaspar Freiherr von Laubenberg zu verweisen. Nach der Verlesung des Gewaltbriefs wurden die acht praßbergischen Untertanen zu Rißtissen, Leonhardt Sandtherr, der Schultheiß Hans Seitz, Matthäus Bürtzler, Georg Pfender, Christian Hagen, Hans Sauer, Blasius Kadus und Melchior Nieberlin, durch Hans Wilhelm Tafinger aus ihren Pflichten und Eiden entlassen und an Kaspar Freiherr von Laubenberg als künftige Obrigkeit verwiesen. Daraufhin wurde den entlassenen Untertanen ihr neuer Huldigungseid vorgelesen. Die Untertanen schwörten mit einem Eid auf Gott und allen seinen Heiligen, Kaspar Freiherr von Laubenberg, Herr zu Werenwag und Rißtissen, getreu, dienstbereit und gehorsam zu sein, seinen Nutzen zu fördern, ihn vor Schaden zu bewahren, die Gesetze, Gebote, Verbote und Ordnungen der verordneten Vögte, Amtleute und Befehlshaber zu befolgen, Renten, Zinsen, Gülten und andere Dienste in der üblichen Zeit zu erbringen, die Ober- und Unteramtleute auf Schäden oder Nachteile für die Dörfer und Höfe aufmerksam zu machen, ihre Güter in gutem Zustand zu erhalten, keinen anderen Schutz- und Schirmherren oder eine andere Obrigkeit ohne Entlassung aus ihrer Eidespflicht anzunehmen und alles das einzuhalten, was ein getreuer Untertan oder Hintersasse seiner Obrigkeit rechtmäßig schuldig ist. Wenn die Untertanen wegziehen, sind sie auch weiterhin verpfl ichtet, bei möglicherweise vorhandenen Rechtsansprüchen vor dem Amtmann oder vor dem Gericht zu erscheinen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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