Appellationis Auseinandersetzung um Verteilung einer Erbschaft
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(1) 0952
Wismar G 15 (W G 1 n. 15)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 07. 1. Kläger G
(1623-1670) 31.03.1670-08.05.1672; 16.05.1673-1675
Kläger: (2) Daniel Höpfner und Marcus Sache als Vormund seiner Ehefrau, Kinder der Margarethe Grebbin aus zweiter Ehe mit dem Vater Daniel Höpfners (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Heinrich von Deilen, Elias Koeler, Michael Kramer und Andreas Buck als Vormünder der Kinder der Margarethe Grebbin aus erster Ehe mit Joachim Martens (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Friedrich Schabbel (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. appellieren gegen ein Ratsgerichtsurteil, in dem entschieden wurde, daß die Kinder des mittellos verstorbenen Joachim Martens an dem Erbe der nach ihm verstorbenen Großmutter väterlicherseits beteiligt wurden, das aus einer Obligation von 2000 Mk. in Lübeck und zwei Buden in Wismar, eine an der Frischen Grube, die andere auf dem Lohberg bestand, den Kindern aus zweiter Ehe die Beteiligung an dieser Erbschaft aber verweigert wurde. Am 06.05. fordert das Tribunal die Akten erster Instanz an, am 08.07. setzt es auf Antrag der Kl. vom 04.07. die Eröffnung auf den 14.09.1670 an. Am 28.01.1671 erbitten Bekl. Prozeßbeschleunigung, Kommission für Christoph Bockheuser und Johann Köppen und legen Verhörartikel für 3 Zeugen vor. Das Tribunal weist die vorgeschlagenen Ratsherren am 01.02. entsprechend an. Am 18.02. bitten Kl., Auftrag für Kommisision zurückzuziehen und dem Prozeß seinen Lauf zu lassen. Das Tribunal lehnt dies am 21.02. ab, am 22.02. protestieren Kl. dagegen. Am 08.05. fordert das Tribunal von Bekl. Beweis dafür, daß sie von dem Erbe erst nach Tod des Stiefvaters und der Mutter erfahren haben. Am 15.05. bitten Bekl. um Fristverlängerung und Termin zur Eröffnung der Zeugenaussagen, der am 25.05. auf den 30.05. festgesetzt wird. Am 21.05. berichten die Kommissare von ihrer Mission, am 30.05. erhalten Bekl. Abschrift des Zeugenverhörs. Am 03.07. legen Bekl. die geforderten Beweise vor und erklären, daß sie die 1632 geschehene Erbteilung des Vates akzeptieren, die 1659 vorgenommene Teilung des großmütterlichen Erbes aber ablehnen, da sie von den angelegten 2.000 Mk. nur 100 erhalten haben. Am 07.07. fordert das Tribunal Kl. zur Antwort auf, die am 23.10. eingeht und in der Kl. die Aussagen der Bekl. bezweifeln. Am 28.10.1671 fordert das Tribunal Erwiderung, die ausführlich am 05.02.1672 eingeht. Am 10.02. fordert das Tribunal Kl. zur Erwiderung auf, am 30.04. argumentieren diese gegen die Beweise der Bekl., am 04.05.1672 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 16.05.1673 erbitten Kl. Prozeßbeschleunigung, am 06.07.1674 urteilt das Gericht, daß die Beweise der Bekl. nicht ausreichen und nimmt Teilung des väterlichen Erbes zugunsten der Kl. vor. Dagegen ergreifen Bekl. am 15.08. restitutio in integrum und tragen ihre ausführlich begründeten Beschwerden gegen das Tribunalsurteil vor. Am 22.08. erbitten Kl. schnelles Urteil, da das Erbe verdirbt und erhalten am 08.09.1674 die Zusage des Gerichts für schnelles Urteil. Am 18.01.1675 bestätigt das Tribunal sein Urteil bezüglich des väterlichen Erbes.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1670 2. Tribunal 1670-1674 3. Tribunal 1674-1675
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 10.02.1670; Ratsgerichtsurteil vom 07.02.1670; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gerdes vom 25.05.1670; von Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 21.05.1670; Articuli Probatoriales für Caspar Schwartzkopf, Oloff Vogt und Claus Rahtcke; Rotulus Commissionis mit Zeugenverhör von Oloff Vagt, Claus Rhatcke und Caspar Schwartzkopf; vom Lübecker Notar Jochim Lewenold am 22.09.1668 aufgenommene Kopie aus dem Akzisebuch der Stadt Lübeck vom 25.12.1630 und Zeugenbefragung des Hans Proving und Jacob Schröder vom 10.09.1668; Quittung Anna Schmiedes vom 06.01.1623; Stadtbuchschrift vom 29.02.1640; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gerdes vom 19.03.1672; Vertrag über Verkauf eines Hauses an der Frischen Grube zwischen Vormündern der Margarethe Klepper und Hans Martens vom 01.03.1661; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Zeugenaussage des Michel Wilcken vom 20.03.1672 und des Prahmschuters Hinrich Börten vom 23.03.1672; Auszug aus Stadtackerbuch vom 15.08.1666; Quittung von Johannes Köppe, Daniel Lesche und Daniel Höppener für Marcus Burmeister vom 23.06.1666
Beklagter: Heinrich von Deilen, Elias Koeler, Michael Kramer und Andreas Buck als Vormünder der Kinder der Margarethe Grebbin aus erster Ehe mit Joachim Martens (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Friedrich Schabbel (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. appellieren gegen ein Ratsgerichtsurteil, in dem entschieden wurde, daß die Kinder des mittellos verstorbenen Joachim Martens an dem Erbe der nach ihm verstorbenen Großmutter väterlicherseits beteiligt wurden, das aus einer Obligation von 2000 Mk. in Lübeck und zwei Buden in Wismar, eine an der Frischen Grube, die andere auf dem Lohberg bestand, den Kindern aus zweiter Ehe die Beteiligung an dieser Erbschaft aber verweigert wurde. Am 06.05. fordert das Tribunal die Akten erster Instanz an, am 08.07. setzt es auf Antrag der Kl. vom 04.07. die Eröffnung auf den 14.09.1670 an. Am 28.01.1671 erbitten Bekl. Prozeßbeschleunigung, Kommission für Christoph Bockheuser und Johann Köppen und legen Verhörartikel für 3 Zeugen vor. Das Tribunal weist die vorgeschlagenen Ratsherren am 01.02. entsprechend an. Am 18.02. bitten Kl., Auftrag für Kommisision zurückzuziehen und dem Prozeß seinen Lauf zu lassen. Das Tribunal lehnt dies am 21.02. ab, am 22.02. protestieren Kl. dagegen. Am 08.05. fordert das Tribunal von Bekl. Beweis dafür, daß sie von dem Erbe erst nach Tod des Stiefvaters und der Mutter erfahren haben. Am 15.05. bitten Bekl. um Fristverlängerung und Termin zur Eröffnung der Zeugenaussagen, der am 25.05. auf den 30.05. festgesetzt wird. Am 21.05. berichten die Kommissare von ihrer Mission, am 30.05. erhalten Bekl. Abschrift des Zeugenverhörs. Am 03.07. legen Bekl. die geforderten Beweise vor und erklären, daß sie die 1632 geschehene Erbteilung des Vates akzeptieren, die 1659 vorgenommene Teilung des großmütterlichen Erbes aber ablehnen, da sie von den angelegten 2.000 Mk. nur 100 erhalten haben. Am 07.07. fordert das Tribunal Kl. zur Antwort auf, die am 23.10. eingeht und in der Kl. die Aussagen der Bekl. bezweifeln. Am 28.10.1671 fordert das Tribunal Erwiderung, die ausführlich am 05.02.1672 eingeht. Am 10.02. fordert das Tribunal Kl. zur Erwiderung auf, am 30.04. argumentieren diese gegen die Beweise der Bekl., am 04.05.1672 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 16.05.1673 erbitten Kl. Prozeßbeschleunigung, am 06.07.1674 urteilt das Gericht, daß die Beweise der Bekl. nicht ausreichen und nimmt Teilung des väterlichen Erbes zugunsten der Kl. vor. Dagegen ergreifen Bekl. am 15.08. restitutio in integrum und tragen ihre ausführlich begründeten Beschwerden gegen das Tribunalsurteil vor. Am 22.08. erbitten Kl. schnelles Urteil, da das Erbe verdirbt und erhalten am 08.09.1674 die Zusage des Gerichts für schnelles Urteil. Am 18.01.1675 bestätigt das Tribunal sein Urteil bezüglich des väterlichen Erbes.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1670 2. Tribunal 1670-1674 3. Tribunal 1674-1675
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 10.02.1670; Ratsgerichtsurteil vom 07.02.1670; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gerdes vom 25.05.1670; von Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 21.05.1670; Articuli Probatoriales für Caspar Schwartzkopf, Oloff Vogt und Claus Rahtcke; Rotulus Commissionis mit Zeugenverhör von Oloff Vagt, Claus Rhatcke und Caspar Schwartzkopf; vom Lübecker Notar Jochim Lewenold am 22.09.1668 aufgenommene Kopie aus dem Akzisebuch der Stadt Lübeck vom 25.12.1630 und Zeugenbefragung des Hans Proving und Jacob Schröder vom 10.09.1668; Quittung Anna Schmiedes vom 06.01.1623; Stadtbuchschrift vom 29.02.1640; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gerdes vom 19.03.1672; Vertrag über Verkauf eines Hauses an der Frischen Grube zwischen Vormündern der Margarethe Klepper und Hans Martens vom 01.03.1661; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Zeugenaussage des Michel Wilcken vom 20.03.1672 und des Prahmschuters Hinrich Börten vom 23.03.1672; Auszug aus Stadtackerbuch vom 15.08.1666; Quittung von Johannes Köppe, Daniel Lesche und Daniel Höppener für Marcus Burmeister vom 23.06.1666
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ