Schwester Styne, Äbtissin des Stifts Droilshaghen, und der Konvent gestatten den Schwestern Nese van der Horst und ihrer leiblichen Schwester Mettele, ihren Konventsmitgliedern, die Stiftung von 10 schweren Goldgulden für zwei Jahrgedächtnisse zugunsten ihrer Angehörigen und nach ihrem Tode für sie selbst. Vigil und Seelmesse sollen jeweils an St. Thomas (21. Dez.) und an St. Benedikt (21. März) begangen werden, wofür der Kellnerin jährlich ein Gulden aus den Einkünften der Mühle zukommt. Fällt die Vigil auf einen Samstag, so verschiebt sie sich um einen Tag. ipso die conversionis S. Pauli apost. glor.