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Regensburg: Kaiser Karl V. gestattet dem Markgrafen Ernst von Baden bis zur endgültigen Entscheidung seines Streites mit seinen Neffen die Nutznießung der Regalien der Markgrafschaft Baden.
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Regensburg: Kaiser Karl V. gestattet dem Markgrafen Ernst von Baden bis zur endgültigen Entscheidung seines Streites mit seinen Neffen die Nutznießung der Regalien der Markgrafschaft Baden.