V(o)lrich von Hornstain zu Bittelschieß (Butelschieß) bekennt für sich und seine Erben, daß er für 95 lb h dem Auberlin Jungling, B. zu Veringenstadt (Veringen), und allen seinen Erben zwei Höfe in dem Dörflein Egelfingen, wovon einer Robershof (Robershoff) heißt, und die beide von Haintz Kyverly bebaut werden, mit allem gen. Zubehör zu freiem Eigentum verkauft hat. Von den Maiern dieser Höfe stehen dem Käufer Acker-, Feld- und Weidedienste zu, vor allem müssen sie ihm an zwei Nachmittagen eggen und an zwei Tagen düngen. Als Bürgen, die auf Erfordern in ein Wirtshaus nach Veringenstadt (Veringen in die Statt) oder nach Sigmaringen zu kommen haben, stellt der A. Hans von Hornstain zu Schatzberg, Ritter; Jerg (?) Truchseß [von Ringingen] (vgl. Urkunde von 1403 Juni 7) Ritter; Bentz von Hornstain und Hainrich von Hornstain.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...