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Bonifazius Middendorf, Abt des Klosters Liesborn, bezeugt am 3. März 1684, dass sein Eigenbehöriger Johann Schulte Aden wegen des Abfalls seiner Pferde in Rückstand bei der Schatzung geraten sei und ihm deshalb der Konsens erteilt wurde, von Johann Stücker, Vikar der Kollegiatkirche zu Beckum, eine Hauptsumme in Höhe von 30 Reichstaler gegen Zahlung einer jährlichen gebührlichen Pension zum Nutzen des Adens Erbe aufzunehmen. Als Unterpfand wird alles Hab und Gut des Zellers Schulte Aden genannt. Siegelankündigung und Unterschrift des Ausstellers. Vermerk des Notars J. H. Zumbüllt vom 10. März 1686 über die Übertragung der Obligation an den Abt Bonifazius, der den Kreditor Stücker ausgezahlt hat

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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