Die von der Stadt Warburg in den hochfürstlichen Mühlen sich angemaßte Jurisdiktion betreffend
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Loculus VII, Paket E Nr.1-15
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 3. Die hohen und niederen Gerichtsbarkeiten
1647-1727
Enthaeltvermerke: enth.: 1) Gograf Heistermann referiert, daß der Magistrat zu Warburg über die in den fürstlichen Mühlen vorfallende Exzesse zu dijudizieren sich unterfangen, 27.März 1647; 2) Konzept oberamtlichen Befehls worin dem Magistrat zu Warburg bei 100 Reichstaler Strafe anbefohlen wird, das dem Joannes Müller, wegen in der Steinmühle fürgegangenen Schlägerei, abgepfändete Pferd zu restituieren, auch wegen usurpierter Botmäßigkeit Abtrag zu machen, 30.März 1647; 3) Bericht des Magistrats zu Warburg an den Herrn Landdrosten worin sie melden, daß zwarn zum Respekt Herrn Landdrosten das gepfändete Pferd wieder relaxiert, jedoch solche in den fürstlichen Mühlen vorfallende excessus zu bestrafen befugt zu sein vorgeben und dich deshalber auf den recessum de 1616 berufen, 2.April 1647; 4) rescriptum regiminis um Bericht wegen der Jurisdiktion in der Twiste Mühle, immittels aber mit weiterern Zitationen wider die Stadt Warburg einzuhalten, 4.April 1647; 5) Magistrat zu Warburg übersendet an den Rentmeister Walter Heising die extractus aus beiden Rezessen de 1602 und 1616 worauf sie ihre Jurisdiktion fundieren, 8.April 1647; 6) Gograf Heistermann berichtet über vorgefallene excessus in den fürstlichen Mühlen und, daß magistratus Warburgensis solche alleine bestrafen wolle, 1.Mai 1647; 7) eben derselbe berichtet, daß der S.Joannis Müller dem Rat zu Warburg primam instantiam et competentiam über die Mühlen zueignen wolle, 3.Mai 1647; 8) Relation des Gografen zu Warburg wegen der Jurisdiktion über die fürstlichen Twiste Müller vor Warburg, 8.Mai 1647; 9) Schreiben des Freigrafen zu Warburg an den Rentmeister zum Dringenberg, daß, wann er dafür hielte, daß churfürstliche Durchlaucht die Botmäßigkeit in der Twiste Mühle nicht behalten würden, er seine vorige Relation verbrennen möge, weilen er dadurch in große Verhassung beim Magistrat geraten würde, 9.Mai 1647; 10) oberamtliches Reskript an den Magistrat zu Warburg um sich zu verantworten, daß sie aus der S.Joannis Mühle einen Mühlenknecht mit Gewalt genommen, 11.Mai 1646; 11) rescriptum regiminis auf die Supplikation Bürgermeister und Rat zu Warburg wegen eines in der Steinmühle vorgegangenen excessus und dessen Bestrafen wegen ihrer hochfürstlichen Gnaden Gerchtigkeit zu berichten, 25.Febr.1666; 12) Konzept des vom Rentmeister Wilhelm Heising abgestatteten Berichts, nebst Extrakt aus den Amtsregistern wegen in fürstlichen Gnaden eigenen Mühlen vor Warburg bestraften Exzessen, 6.März 1666; 13) rescriptum celebrissimi principis Ferdinandi vermög welchen Ihro fürstliche Gnaden der Stadt Warburg in der Steinmühle als einem fürstlichen Kammergut die Jurisdiktion nicht gestehen, dahero nicht allein die bereits auf die Schneiderzunft angesetzte 10 Reichstaler, sondern auch, was in den Mühlen weiteres strafbar vorgehen wird, wirklich beizutreiben, 23.Okt.1666; 14) Konzept Berichts des Rentmeisters Wiedenbrück wie es mit Abstrafung deren in der fürstlichen Mühle zu Warburg vorfallenden bürgerlichen Exzessen bishero gehalten worden; 15) copia rescripti an den Freigrafen zu Warburg erlassen wegen eines bei der Steinmühle eingenommenen Augenscheins von der Stadt Warburg, 11.Aug.1727
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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09.01.2026, 11:29 MEZ
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