Schultheiß und Gericht zu Enzberg (Entzberg) beurkunden, daß vor ihnen auf Ersuchen des ehrsamen Ludwig Schertlin, württ. Schultheiß zu Vaihingen (Veihingen) und bevollmächtigter Anwalt des Gf. Eberhard d.Ä. v. Württemberg, Hans von Diefenbach (Dieffenbach), 70 Jahre alt, Kundschaft gegeben hat: Vor 30 Jahren habe er bei Mühlhausen einen Hasen getötet und sei deshalb vom württ. Forstmeister gen. Hüm(m)el bestraft worden; in seiner Kinderzeit haben württ. Forstknechte zum Schutz eines Sperbernests zwischen Diefenbach und Zaisersweiher (Zaisserswier) einen "Galgen" erbaut, auch seien Forst- und Wildbretvergehen ausschließlich von württ. Forstmeistern bestraft worden.