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Dietrich Johann von Germssen, des weil. Bodo Sohn, bekennt für sich u. seine Lehnsverwandten, vom Herzog Julius zu Br. u. L. nach Absterben des Herzogs Erich zu Br. p.p. die in dem inserirten Lehnbrief vom 26. März 1586 aufgeführten Güter (1 Hof zu Dassel, die Schäferei das., frei alles Dienstes, 1 Hufe Landes vor Sebexen u. 1 1/2 Hufen Landes zu Lutterbeck) zu erblichem Mannlehen erhalten zu haben. Geben zu Julius friedenstedt bei der Heinrichsstadt zum Gotteslager nach Chr. geburt 1586, den 26. Martij. Mit der Unterschrift u. dem an Pergamentstreifen befestigten Siegel Peters von Wetberge, als Bevollmächtigten des unmündigen von Germssen.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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